Liebe Eltern,

herzlich Willkommen auf den Seiten der offenen Ganztagsschule des HHG!

Um unseren Schülerinnen und Schülern neben dem Unterricht auch Zeit und Gelegenheit für die Entdeckung und Entfaltung ihrer Fähigkeiten im musischen, künstlerischen, sportlichen, sozialen und kreativen Bereich zu ermöglichen, sie auf die vielfältigen Anforderungen nach der Schulzeit vorzubereiten, und Ihnen, liebe Eltern, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bieten, ist das HHG seit dem Schuljahr 2010/2011 eine "offene Ganztagsschule". Für unsere Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 findet unser Ganztagsprogramm an allen Wochentagen in der Regel von 7.45 Uhr bis 15.25 Uhr statt und kann von Ihren Kindern nach vorheriger Anmeldung besucht werden.

In Kooperation mit der VHS Ostfildern, dem TV Nellingen, der Kinder- und Jugendsportschule Ostfildern sowie mit den anderen Schulen am Campus bieten wir ein attraktives und altersgemäßes Bildungsangebot bestehend aus folgenden Elementen an:

Verschaffen Sie sich doch selber einen Einblick und informieren sich auf unseren Seiten. Bei Rückfragen sind Sie herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen!

Frau Cosack-Krieg (Abteilungsleitung Ganztag)

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Ganztagsangebote

Studierzeit

Studierzeiten bilden einen geschützten Zeitraum von täglich min. 45 Minuten zur Beschäftigung mit schulischen Aufgaben. Wenn die Hausaufgaben erledigt sind, dient die Studierzeit zum Wiederholen des Gelernten, der Vorbereitung auf Klassenarbeiten oder dem Üben der Vokabeln. Auch die schöne Gestaltung der Hefte oder stille Lektüre sind möglich. Lehrkräfte und pädagogisch geschulte Schülermentoren begleiten Ihre Kinder beim selbstständigen Arbeiten.

Selbstlernzentrum

Unter Aufsicht unseres Bufdis (Bundesfreiwilligendienst) können HHG- und OHG-Schüler*innen in einem mit Computern ausgestatteten Raum selbstständig ihre Hausaufgaben oder andere anfallende Arbeiten erledigen. Hierzu muss man sich nicht anmelden. Man kann den Raum nutzen, wenn man ihn braucht.

Anmeldung

Das Ganztagsprogramm wird an alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-7 jeweils am ersten Schultag ausgegeben. Eine schriftliche Anmeldung durch die Eltern ist erforderlich und erfolgt ausschließlich über den Anmeldebogen. Dieser ist aus organisatorischen Gründen fristgerecht zum Ende der ersten Schulwoche in der Schule abzugeben. Danach können leider keine Anmeldungen mehr berücksichtigt werden, weil die Kurse bereits eingeteilt sind.

Die Anmeldungen für das Ganztagsprogramm gelten in der Regel für ein Schuljahr. In den ersten beiden Wochen nach Beginn des 2. Halbjahres sind Änderungen möglich (z.B. wegen Stundenplanänderungen). Abmeldungen während eines Halbjahres sind nur in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern hin möglich.

Beginn und Ende der Angebote

  • Das Ganztagsprogramm beginnt voraussichtlich in der 3. Unterrichtswoche. 
  • Studierzeiten und von Schülermentoren geleitete AGs finden auch an Tagen statt, an denen der Nachmittagsunterricht (z.B. wegen Lehrerkonferenzen) entfällt. Dasselbe gilt bei „Hitzefrei“: Studierzeiten und AGs finden dennoch statt.
  • Kurzfristige Änderungen im Ganztagsprogramm werden über den Vertretungsplan bekanntgegeben.
  • Das Ganztagsprogramm endet in der vorletzten Woche vor den Sommerferien.
  • An den letzten Schultagen vor Ferien kann das Ganztagsprogramm entfallen. Bitte aktuelle Hinweise auf dem Vertretungsplan beachten.

Kosten

Die Teilnahme ist im Regelfall kostenlos. Für einzelne Kurse ist ein Kostenbeitrag erforderlich (z.B. für Tastaturschreibkurse, Chinesisch AG, Materialkosten für handwerkliche AGs, …).

Anwesenheits- und Entschuldigungspflicht

Für Schülerinnen und Schüler, die für ein Angebot angemeldet sind, besteht Anwesenheitspflicht. Das gilt auch dann, wenn die letzte Stunde am Vormittag einmal ausfallen sollte oder wenn keine Hausaufgaben erteilt wurden.
Schülerinnen und Schüler, die einmal nicht teilnehmen können, müssen von den Eltern für diesen Termin eine Entschuldigung der Leitung des Angebots vorlegen.

Ausschluss vom Ganztagsprogramm

Studierzeiten dienen nicht nur dem Erledigen von Hausaufgaben, sondern z.B. auch zum Üben, Wiederholen, der Vorbereitung auf Klassenarbeiten, zum Lernen der Vokabeln und der Heftgestaltung.
Sofern Kinder die Studierzeit und damit das Lernen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler stören, können sie ausgeschlossen werden.