Wie kann man sich zu den Studierzeiten oder AGs anmelden?

Unterstufenschülerinnen und -schüler (Klasse 5-7) müssen von ihren Eltern schriftlich angemeldet werden. Eine zusätzliche Anmeldung als „Ganztagsschüler*in“ ist nicht erforderlich. Die Anmeldeformulare werden am ersten Schultag an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Dieses Formular gibt es auch als Download auf der Homepage.

Kann man auch 14-tägig an Studierzeiten teilnehmen?

Ja, bei der Studierzeit ist das möglich, wenn z.B. Fachunterricht 14-tägig stattfindet. Bitte notieren Sie dies auf dem Anmeldeformular. Bei AGs ist das nur auf Anfrage und mit Einverständnis der AG-Leiter möglich.

Warum heißt die Hausaufgabenbetreuung am HHG „Studierzeit“?

Zugegeben: „Studierzeit“ klingt ein wenig hochtrabend. Doch weder „Hausaufgabenbetreuung“ noch „Lernzeit“ wären zutreffend. „Hausaufgabenbetreuung“ wäre irreführend, weil dort auch Vokabeln gelernt, Klassenarbeiten vorbereitet und Hefte gut gestaltet werden sollen. Und „Lernzeit“ ist eigentlich immer – zuerst im Fachunterricht, genauso aber auch bei Exkursionen, in AGs, Chor, Orchester, Theater, usw. und beim selbstständigen Lernen. Folgt man den Erkenntnissen der Hirnforschung ist sogar der Schlaf „Lernzeit“!

Schaffen die Kinder in der Studierzeit alle ihre Aufgaben?

Wenn sie konzentriert arbeiten, so können sie ihre Hausaufgaben abschließen – eine Garantie können wir aber nicht übernehmen. Oft sind die Hausaufgaben aber nicht so umfangreich, so dass sogar Zeit für anderes bleibt, z.B. fürs Lernen von Vokabeln oder die Vorbereitung auf Klassenarbeiten. Wir setzen hier auf die Selbstverantwortung der Kinder. Was während der Studierzeit nicht fertig wird, muss später zuhause nachgeholt werden.

Wann beginnt das Ganztagsprogramm?

Wenn nichts anderes bekanntgegeben wird, in der 3. Woche des Schuljahres.

Was muss man tun, wenn ein Kind einmal nicht teilnehmen kann?

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder geben Sie Ihrem Kind vor dem Termin eine schriftliche Entschuldigung mit. Ihr Kind soll diese dann im Sekretariat oder bei den Verantwortlichen des Ganztagsprogramms abgeben. Eine mündliche Abmeldung durch das Kind selbst oder „Ausrichtenlassen“ durch Klassenkameraden genügen nicht. So wie Sie als Eltern zurecht erwarten dürfen, dass die AGs und Studierzeiten zuverlässig stattfinden, erwarten wir von angemeldeten Schülern, dass sie regelmäßig teilnehmen. Lassen Sie es uns deshalb bitte im Vorfeld wissen, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter einmal verhindert ist.

Kosten die Studierzeiten oder die AGs etwas?

Im Normalfall nicht. Für Tastaturschreibkurse oder einzelne AGs z.B. für Platz- oder Hallenmiete, Trainerkosten, Honorare … muss ein Teilnehmerbeitrag erhoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweise im Anmeldeformular für die AGs. Sofern eine AG-Teilnahme allein aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte vertraulich unterDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an die Leitung des Ganztagsprogramms.

Kann man auch probeweise an AGs oder der Studierzeit teilnehmen? („Schnupperteilnahme“)

Nein, das ist aus organisatorischen und pädagogischen Gründen nicht möglich. Wir müssen zu Schuljahresbeginn bzw. Halbjahresbeginn auf Basis der Anmeldungen eine klare Entscheidung treffen, ob eine AG oder Studierzeit angeboten werden kann. Dabei müssen wir auch die Kosten in Blick haben. Außerdem sind die Angebote für die Kinder nur sinnvoll, wenn sie regelmäßig besucht werden. Wenn Sie Ihr Kind angemeldet haben und eine Änderung wünschen, so ist das zum Halbjahresende bzw. innerhalb der ersten beiden Wochen nach dem Stundenplanwechsel möglich.

Kann man sich auch während eines Halbjahres neu für die Studierzeit oder eine AG anmelden?

Sofern im jeweiligen Angebot noch Plätze frei sind, ist das möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich an den bzw. die Verantwortlichen des Ganztagsprogramms, am besten per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Finden die Studierzeiten immer statt?

Ja, auch wenn kein Nachmittagsunterricht stattfindet (z.B. bei Zeugnis- oder Lehrerkonferenzen), finden die Studierzeiten statt bzw. werden vertreten. Das gilt sogar bei „Hitzefrei“ oder am Tag des „Abischerzes“. Sie als Eltern sollen sich darauf verlassen können, dass Ihr Kind bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Schule ist. Nur in ganz seltenen Fällen (z.B. an einem Ausflugstag) entfallen die Studierzeiten. Beachten Sie dazu bitte den Vertretungsplan, auch bezüglich des Endes der Studierzeit (üblicherweise in der vorletzten Woche des Schuljahres).

Finden die AGs immer statt?

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf dem Vertretungsplan. Gelegentlich besuchen AG-Leiter, Trainer usw. Lehrgänge oder sind verhindert, ohne dass eine Vertretung für eine AG gefunden werden kann.

An wen kann man sich wenden, wenn es in einer AG oder Studierzeit Probleme gibt?

Bitte wenden Sie sich zuerst an die Leiterin bzw. den Leiter des Angebots, wenn es von einer Lehrerin bzw. einem Lehrer oder erwachsenen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet wird. Oder wenden Sie sich an den/ die Verantwortlichen des Ganztagsprogramms unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. - Wir sind auch für frühzeitige Hinweise dankbar, wenn aus Ihrer Sicht etwas schief läuft. Dann können wir falls nötig etwas ändern, bevor ein Kind von einem Angebot abgemeldet wird.

Wann kann man sich von der Studierzeit oder AG abmelden?

Weil wir mindestens für die Dauer eines Halbjahrs Planungssicherheit brauchen, ist das im Normalfall nur zum Halbjahresende bzw. innerhalb der ersten beiden Wochen nach dem Stundenplanwechsel möglich. Bitte teilen Sie uns das schriftlich mit. Nur in besonderen Fällen, z.B. bei einer Erkrankung, Änderung der Arbeitszeiten der Eltern u.ä. sind auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen möglich.

Kann man aus der AG oder einer Studierzeit ausgeschlossen werden?

Das ist grundsätzlich möglich, wenn ein Kind nicht mitmacht, sich den Anweisungen der Studierzeit- oder AG-Leitung widersetzt oder die Arbeitsatmosphäre wiederholt stört.